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Steuerspartipps

 

Termine zum Vormerken

 

Am 15. eines jeden Monats sind fällig:

- Umsatzsteuer für den zweit vorangegangenen Monat
- NoVA für den zweit vorangegangenen Monat
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe f. d. zweit vorangegangenen Monat
- Werbeabgabe für den zweit vorangegangenen Monat
- Lohnsteuer für den Vormonat
- Dienstgeberbeitrag für den Vormonat
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Vormonat
- Straßenbenützungsabgabe für den Vormonat

 

 

 

Am 15.2., 15.5, 15.8. und 15.11. sind fällig:

 

- Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalendervierteljahr bei quartalsweiser Entrichtung

- Kammerumlage für das vorangegangene Kalendervierteljahr

- Kraftfahrzeugsteuer für das vorangegangene Kalendervierteljahr

- Einkommensteuervorauszahlung

- Körperschaftssteuervorauszahlung

- Grundsteuer, Bodenwertabgabe, sowie Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

 

(Diese Klienten-Information richtet sich ausschließlich an Mandanten und Steuerpflichtige, die in einem aufrechten Vertragsverhältnis zur im Briefkopf genannten A-B-T Treuhand GmbH stehen.

Die nachfolgenden Ausführungen dienen als Basisinformationen und wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren oder der Gesellschaft ausgeschlossen ist.

Vor einer Anwendung nachstehender Ausführungen in der Praxis ist jedenfalls eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsexperten einzuholen.)

 


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Copyright (C) 2006 A-B-T Treuhand, Salzburg. Tel. +43 662 642065. Email: a.b.t@lesstax.at

 

 

 

 

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